Meteen naar de content

LEDVANCE blog

Das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen 2023

Ab 25.02.2023 wird in Deutschland das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen mit separatem Vorschaltgerät in Kraft treten. Diese Entscheidung basiert auf der RoHS-Richtlinie, die die Beschränkung gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten vorschreibt.

Kompaktleuchtstofflampen sind seit langem eine beliebte Option für energiesparende Beleuchtung, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen eine höhere Effizienz bieten. Jedoch haben sie mehrere Nachteile, insbesondere wenn sie mit modernen LED-Lampen verglichen werden. Kompaktleuchtstofflampen benötigen mehr Energie, um die gleiche Helligkeit zu erzeugen, sind weniger langlebig und enthalten oft gefährliches Quecksilber, das bei unsachgemäßer Entsorgung zu Umweltbelastungen führen kann.

Das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen mit separatem Vorschaltgerät ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von umweltfreundlicher und energiesparender Beleuchtung. Es schafft Anreize für Verbraucher und Unternehmen, auf effizientere Alternativen umzusteigen, wie zum Beispiel LED-Lampen, die kein Quecksilber enthalten und eine höhere Energieeffizienz und Lebensdauer bieten.

Die gute Nachricht: LEDVANCE hat sehr frühzeitig alle betroffenen Produkte identifiziert und kann in der großen Mehrheit der Fälle an die Vorgaben angepasste Alternativen anbieten.

Vorheriger Beitrag
Nächster Beitrag

Bedankt voor het abonneren

Diese E-Mail Adresse wurde bereits registriert!

Den Look shoppen

Optionen wählen

this is just a warning
asdfasdfasdf
asdfasdfasdf
Inloggen Schließen